Der Prophet der Gnade Webseite

Vereins der islamischen Welt - Globalen Komitees zur Einführung und Verteidigung des Gottesgesandten Mohammed

The Prophet’s (Peace be upon him) Treatment of Non-Muslims

Wer sich mit der Botschaft Mohammeds befasst, bemerkt, dass sie die Würde des Menschen betont und seinen Wert erhöht. Menschen sind an erster Stelle Adams Kinder, sei es ein Muslim oder ein Nicht-Muslim. Allah hat alle Kinder Adams  gewürdigt. So steht im Koran: "Wahrlich, wir haben die Kinder Adams gewürdigt, sie über Land und Meer getragen, sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet. Es ist eine Auszeichnung vor jenen vielen, die wir erschaffen haben." (17:70). Alle Menschen haben vor ihrem Herrn menschliche Grundrechte. Sie  zeichnen sich bei ihrem Herrn aber durch den Grad ihrer Gottesfurcht, ihres Glaubens, und ihrer guten Moral aus.

Oft war Mohammed, Allahs Segen und Friede auf ihm, bestrebt, diese menschliche Einstellung in seinen Handlungen und Benehmen den Nicht-Muslimen gegenüber deutlich zu machen.. In einem authentischen Hadith empfahl Mohammed, Allahs Segen und Friede auf ihm: "Wenn ihr einen Leichenzug seht, so steht auf, bis er an euch vorbeigezogen ist!" Als bei ihm einmal ein Leichenzug vorbeikam, stand er auf. Man bemerkte zu ihm: "Es ist aber ein Leichenzug eines Juden. Da sprach der Prophet: "Es ist auf jedem Fall eine Menschenseele."([1])

Ebenfalls pflegte der Prophet Mohammed nicht-muslimische Kranke zu besuchen. So hatte er sowohl seinen kranken Onkel Abu Talib als auch einen kranken jüdischen Jungen besucht.([2])

Der Prophet war auch darin bestrebt, die Nachbarschaftsrechte von Nicht-Muslimen wahrzunehmen. Er sprach: "Der Beste der Gefährten vor Gott ist derjenige, der sich in bester Weise gegenüber seinem Gefährten benimmt. Ebenfalls ist der Beste der Nachbarn bei Allah derjenige, der sich in bester Weise gegenüber seinem Nachbarn benimmt."([3])

Dieses Hadith erstreckt sich auf jeden Nachbaren, auch wenn er zu den Nicht-Muslimen gehören sollte. Denn der Prophet Mohammed, Allahs Segen und Friede auf ihm, ist nicht gekommen, um diejenigen, die ihm nicht folgten,  in ihrer Freiheit zu begrenzen.. Vielmehr hatte er sich gegenüber ihnen mit einzigartiger Toleranz benommen. Zu den wichtigsten Prinzipien des Propheten in Bezug auf seinen Umgang mit den Anderen gehört das Folgende:

-Es gibt keinen Zwang im Glauben:

Obwohl Mohammed und seine Gefährten  daran gewiss glauben, dass die Wahrheit im Islam liegt, denn er ist im Vergleich zu den früheren Botschaften die vollständigste Religion, versuchten sie dennoch niemals, jemandem gegen den eigenen Willen zur Annahme des Islam  zu zwingen. Der Koran bringt diesen Standpunkt des Islams wie folgt klar zum Ausdruck: "Es gibt keinen Zwang im Glauben. Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen." (2: 256)

Es gibt also keinen Zwang gegenüber jemandem, den Islam anzunehmen, auch wenn der Zwingende ein Vater wäre, der Gutes für seine Söhne wünscht. Selbst dem Propheten Mohammed, Allahs Segen und Friede auf ihm, war verboten, den Menschen die Annahme  seiner Religion aufzuzwingen. So steht im Koran: "Hätte dein Herr es gewollt, so hätten alle, die insgesamt auf der Erde sind, an ihn geglaubt. Willst du etwa die Menschen dazu zwingen, Gläubige zu werden?!" (10: 99).

 Der Islam begnügte sich nicht damit, den Nicht-Muslimen die Freiheit zu gewähren, bei ihrem Glauben zu bleiben. Vielmehr erlaubte er ihnen, ihre Rituale zu praktizieren. Er bewahrte auch ihre Kultstätten. So verbot der Prophet Mohammed seinen Gefährten, den Besitzern der Kulthäuser entgegenzutreten. Der Prophet trat an keinem Tag einem Kulthaus von Nicht-Muslimen entgegen. Seine Gefährten und seine Nachfolger begriffen auch dies sehr gut. Deshalb befahlen sie stets ihren militärischen Führern, den Kulthäusern, weder durch Zerstörung noch durch Aneignung entgegenzutreten. Gleichfalls erlaubte der Prophet den Nicht-Muslimen, ihr Sozialleben entsprechend den eigenen Vorschriften zu führen. Dazu zählten Eheschließung, Ehescheidung und dergleichen.   

-Die Werte der Gerechtigkeit gegenüber den Nicht-Muslimen zu praktizieren:

Der Prophet Mohammed befahl, dass alle Menschen, seien sie Muslime oder Nicht-Muslime, untereinander Gerechtigkeit üben müssten. So steht im Koran: "Allah befiehlt euch, die anvertrauten Güter ihren Eigentümern zurückzugeben. Wenn ihr zwischen Menschen richten müsst, dann müsst ihr gerecht richten." (4: 58).

Das Gebot an dieser Koranstelle verfolgte der Prophet Mohammed in bester Weise. So war er gegenüber allen gerecht, abgesehen von der Rasse, dem Geschlecht, der Religion, der Herkunft. Alle waren ihm gleich, auch wenn einzelne Nicht-Muslime den Muslimen gegenüber ungerecht waren. Jedem sollte sein Recht gegeben werden. Der Koran befahl dem Propheten Mohammed, zwischen einigen Leuten der Schrift in Gerechtigkeit zu richten, als diese ihn einmal zum Richter beriefen. So steht im Koran: "Richtest du aber, so richte zwischen ihnen in Gerechtigkeit! Wahrlich, Allah liebt die Gerechten. (5: 42).

In mehr als dreißig Hadithen fordert der Prophet seine Gefährten auf, das Recht desjenigen, mit dem die Muslime Friedensvertrag abgeschlossen haben (mu´ahad) stets zu beachten. Dazu gehört das Hadith: "Wer einen Menschen tötet, dessen Schutz unter vertraglicher Abmachung mit den Muslimen steht, wird am Tage des Jüngsten Gerichts nicht einmal den Duft des Paradieses einatmen dürfen, obwohl sein Duft wahrlich aus einer Entfernung von einer vierzigjährigen Reise wahrzunehmen ist!"([4])

In einem weiteren Hadith steht auch: "Wer einen Menschen ungerecht behandelt, der laut vertraglicher Abmachung unter dem Schutz von Muslimen steht, oder sein Recht beeinträchtigt, ihn viele Aufgaben über seine Fähigkeit auferlegt, oder etwas vom ihm ungerecht entnimmt, dem werde ich am Tag der Auferstehung entgegen sein."([5]) Der Prophet Mohammed sprach auch: "Wer einen Menschen tötet, dessen Schutz unter vertraglicher Abmachung (mit den Muslimen) steht, dem hat Allah  das Paradies verwehrt." ([6])

Der Prophet Mohammed verbot ebenfalls, irgendeinen Menschen zu quälen, auch wenn dieser Nicht-Muslim ist. So sprach er: "Wahrlich, Allah, der Erhabene, wird diejenigen bestrafen, die die Menschen im Diesseits quälen."([7])

Der Prophet garantierte, dass Nicht-Muslime in islamischen Gemeinschften ihr Leben, Vermögen, ihre Ehre in Sicherheit haben. Niemand darf ihnen schaden, sei er von den Muslimen oder von den Nicht-Muslimen.

-Nicht-Muslime gut zu behandeln:

Die Lehre des Propheten Mohammed beinhaltet einen wichtigen Grundsatz, der lautet, dass ein Muslim allen Menschen eine gute Behandlung zu gewähren hat. So sprach der Prophet Mohammed: "Ich bin gesandt, um die gute Sinnesart zur Vollendung zu bringen."[8] Die gute Sinnesart wurde hier gegenüber allen gemeint, sei er Muslim oder Nicht-Muslim.

Die Koexistenz, die Verständigung und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Völkern untereinander betrachtete der Prophet als wichtigste Sache, die die gesamte Menschheit nötig braucht.

Der Prophet Mohammed führte auf allen Gebieten den Auftrag seiner Botschaft mit Barmherzigkeit und guter Behandlung in Bezug auf verschiedene Aspekte aus. Im Koran steht: "Allah verbietet euch nicht gegenüber jenen, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und wohltätig mit ihnen zu verfahren. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten." (60: 8) Muslimische Gelehrten legen das an dieser Koranstelle vorkommende Wort  ´wohltätig´ wie folgt aus: Es bedeutet, "der Schwäche freundlich zu begegnen, den Mangel der Armen zu lindern, den Hungrigen Essen zu geben, Unbekleidete zu bekleiden, freundlich mit ihnen zu sprechen, aus Freundlichkeit und Barmherzigkeit für sie, nicht aus Angst und Feigheit, ihr schlechtes Benehmen zu leiden, aus Freundlichkeit für sie, nicht aus Angst oder Gier, für sie bei Allah um Rechtleitung zu beten, ihnen Freude zur Verfügung zu stellen, ihnen bei allen Angelegenheiten, einen wesentlichen, religiösen, Rat zu geben." [9]

Das gute Benehmen den nichtmuslimischen Verwandten gegenüber wird so bestätigt, dass es Pflicht gegenüber den Eltern sei. Asmaa Bint Abu Bakr, Allahs Wohlgefallen auf ihnen beiden, berichtet: ,,Zu mir kam meine Mutter während der Zeit des Bundes mit Quraisch, wobei sie Polytheistin war. Da ging ich zum Propheten und fragte ihn: ´O Gesandter Allahs, meine Mutter ist schon zu mir gekommen, aber sie lehnt die Annahme des Islam ab, darf ich sie trotzdem gut behandeln?´  ´Ja, behandele deine Mutter gut,´  antwortete der Prophet." ([10]).

Als Nagrans Delegation – sie waren Christen- zu Mohammed in Medina kamen, traten sie zu ihm in die Moschee nachmittags ein. Da dies ihre Gebetszeit war, standen sie auf, um ihr Gebet in der Moschee zu verrichten. Einige Muslime wollten sie verhindern. Mohammed befahl aber: ,"Lasst sie!" So richteten sie sich nach Osten und verrichteten ihr Gebet.

Die Mutter der Gläubigen Aischa berichtet: "Als der Gesandte Allahs gestorben ist, war sein Panzer bei einem Juden verpfändet für dreißig Saa´ (= ein Hohlmaß von Gersten), das der Prophet für die Versorgung seiner Familie brauchte.([11])

Ebenfalls wies Mohammed seine Gefährten ständig dazu an, nichtmuslimische Untertanen, die unter ihrem Schutz leben, gut zu versorgen. Wer unter ihnen den Unterhalt braucht, dem müssen die Muslime ihm den Unterhalt gewähleisten. Denn der Staat ist verantwortlich sowohl für muslimische als auch für nichtmuslimische Armen. Er garantiert sowohl ihnen als auch denjenigen, die für sie verantwortlich sind, ein geeignetes Leben, denn sie sind Angehörige des muslimischen Staates, der für alle seine Angehörigen verantwortlich ist.([12])

Mohammed sprach: "Jeder von euch ist verantwortlich und jeder von euch ist auch für seine Anhänger verantwortlich.‘‘ Als der zweite Kalif Umar in Syrien bei einer aussätzigen Gruppe von Christen vorbeikam, befahl er, dass man ihnen aus den Almosen gibt und ihnen bei Behinderung, hohem Alter und Armut die Lebensmittel zur Verfügung stellt.

-Arbeits- und Verdienstfreiheit für Nicht-Muslime:

Mohammed legte in seinen Bunden fest, dass Nichtmuslime Freiheit für Arbeit und Verdienst in muslimischen Ländern haben, sei es durch einen Vertragsabschluss mit den Anderen, als Angestellte oder als Selbstständige. Sie haben auch die Freiheit, Berufe, die sie auswählen, oder irgendwelchen Wirtschaftsbereich frei auszuüben. Hier  sind  sie den Muslimen ganz gleich. Se haben so das Recht auf Kauf und Verkauf und auf alle Verträge. Darauf haben sie das Recht und auf alle finanziellen Geschäfte, solange sie es vermeiden, Zinsen zu nehmen.

Außer der Zinsnahme, oder mit Wein und Schweinefleisch zu handeln und dem, was der Gesellschaft schädlich und vom Islam verboten ist, haben Nicht-Muslime das Recht auf alle Transaktionen. Man hat ihnen nur diese obengenannten Transaktionen verboten, denn darin besteht ein Schaden nicht nur für sie, sondern auch für die Gesellschaft. Außer diesen Ausnahmen genießen sie alle Freiheiten bezüglich des Besitzes und der Ausübung von Gewerbe, Handwerken und so weiter.

( [1](  Überliefert von  Bukhari und Muslim.
( [2] )Überliefert von Bukhari  (Nr. 1356).
( [3] ) Überliefert von Termthi (Nr. 1944) und wird von al-Albāni als ´sahih´ klassifiziert.
( [4] ) Überliefert von  Bukhari (Nr. 6914).
( [5] ) Überliefert von Abu Dawud (Nr.3052)  wird von al-Albāni als ´sahih´ klassifiziert.
( [6] ) Überliefert von Ahmed (Nr.19864) und  Abu Dawud ( Nr.2760 ).
( [7] ) Überliefert von Muslim (Nr. 2613).
( [8] ) Überliefert von Ahmed (Nr.8729)
( [9] )Vgl. Qarafi: al-furuq (3/5).
( [10] )Überliefert von  Bukhari und Muslim.
( [11] ) Überliefert von  Bukhari und Muslim.
( [12] )Überliefert von  Bukhari und Muslim.

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